Jubeln ohne technische Verstärkung bis zum Elfmeterschießen
Am Freitag, 10. Juni 2016, beginnt die Fußball-Europameisterschaft in Frankreich. Das Eröffnungsspiel Frankreich gegen Rumänien wird um 21 Uhr angepfiffen. 24 Mannschaften werden in vier Wochen, zehn Stadien und 51 Spielen um den Titel und die Trophäe kämpfen. Zahlreiche Fußballbegeisterte werden die EM-Spiele wieder gemeinsam in Gaststätten und bei schönem Wetter in deren Außenbereichen verfolgen wollen, dabei engagiert fachsimpeln und Tore bejubeln oder bedauern.
Die Stadt Köln wird, wie bei den letzten großen internationalen Fußballereignissen der Europa- und Weltmeisterschaften seit 2008, auch in diesem Jahr wieder TV-Übertragungen in den Außengastronomien der Gaststätten zulassen und somit eine großartige, sportliche und friedliche Stimmung ermöglichen. Die Spiele werden spätestens um 21 Uhr angepfiffen. Live-TV-Übertragungen der Spiele duldet die Stadt Köln einschließlich möglicher Verlängerungen und Elfmeterschießen.
Allerdings wird die Stadt Köln neben den Interessen der Fußball-Fans auch die Nachtruhe der Nachbarschaft wahren. Bei allen Spielen, die im Außenbereich der Gastronomie übertragen werden, muss die Gastwirtin bzw. der Gastwirt darauf achten, dass die Störungen der Nachbarschaft in einem vertretbaren Rahmen bleiben, durch die anzunehmende übermäßige Nutzung der Außengastronomie keine verkehrlichen Behinderungen entstehen und die Gäste nicht durch Autoverkehr gefährdet sind. Wie bereits zu den vergangenen internationalen Fußballereignissen sind überlaute Musikinstrumente (z. B. Vuvuzelas, Trommeln und Tröten) verboten. Wer derartige Geräte trotzdem selbst nutzt oder sie zulässt, handelt nicht nur verbotswidrig, sondern auch rücksichtslos.
Bei unzumutbaren Lärmbelästigungen können sich Anwohnerinnen und Anwohner über die Service-Nummer des Ordnungs- und Verkehrsdienstes unter 221-32000 melden. Die Stadt Köln fordert die Gastronomie auf, bei TV-Übertragungen im Außenbereich, bei denen wegen der besonderen Spielpaarung mit einer übermäßigen Nutzung von Gehwegen und Verkehrsstraßen gerechnet werden muss, bereits im Vorfeld mit dem städtischen Ordnungsamt Kontakt aufzunehmen, um eine eventuell entstehende Situation abzustimmen und regelnde Maßnahmen zu treffen.
Ansprechpartner für die Abstimmung über eine übermäßige Straßennutzung ist die Abteilung für Straßen- und Grünflächennutzungen im Amt für öffentliche Ordnung, Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln, E-Mail-Kontakt strassennutzungen@stadt-koeln.de.
Quelle: Stadt Köln, Archivbild