Schule kann vorübergehend in den Bürgerpark Nord ziehen 

Der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde hat in seiner Sitzung am gestrigen Montag, 20. Mai 2019, der Nutzung einer Teilfläche des Bürgerpark Nord als Interimsstandort für das Dreikönigsgymnasium (DKG) für die Dauer von maximal fünf Jahren zugestimmt. Er stimmt somit einer Befreiung gemäß § 67 (1) Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplanes zu. Die Zustimmung ist mit der Auflage verbunden, dass die Erweiterungsfläche des Nordfriedhofes an der Schmiedegasse für die Zeit der Interimsnutzung den Bürgerinnen und Bürgern als Ausgleichsfläche zur Verfügung gestellt wird. Dieses Vorgehen steht dem vorgesehenen Schulneubau an der Schmiedegasse zeitlich nicht entgegen.

Das Schulgebäude an der Escher Straße muss dringend saniert werden. Nach intensiver Prüfung potentieller alternativer Auslagerungsmöglichkeiten steht diese Fläche nunmehr zur Verfügung, um die dringend erforderliche Generalinstandsetzung der Schule zeitnah ausführen zu können. Rückbau und Renaturierung nach dieser Nutzungszeit werden garantiert. Die benachbarten Kleingartenanlagen sind nicht betroffen. Das Areal, das derzeit als Hundefreilauffläche dient, muss dazu von den dort gültigen Verbotsvorschriften des Landschaftsplans gemäß Bundesnaturschutzgesetz befreit werden. Der Flächennutzungsplan legt hier Grünfläche mit teilweiser landwirtschaftlicher Nutzung fest. Das Gebiet liegt im Landschaftsschutzgebiet.

 

Das Flurstück mit der Nummer 1143 liegt in unmittelbarer Nähe zum Schulstandort zwischen Äußerer Kanalstraße und Fröscherweg an der Escher Straße. Mit der zeitlich befristeten Befreiung vom Landschaftsplan werden nun rund 12.000 von insgesamt rund 25.500 Quadratmetern des Flurstücks vorübergehend für den Schulbetrieb genutzt. Der Bürgerpark ist insgesamt rund 61.186 Quadratmeter groß. Die von der Schule benötigte Fläche soll eingezäunt werden. Die vorhandenen Wegführungen bleiben erhalten und sind öffentlich zu nutzen. Die rund12.000 Quadratmeter werden asphaltiert und nach der Nutzung als Schulstandort wieder renaturiert. Dies ist auch in anderen Fällen, wie zuletzt etwa bei der Auslagerung der Katholischen Grundschule Forststraße in Rath-Heumar ebenfalls geschehen.

Bereits 2016 wurden Politik und Öffentlichkeit informiert, dass das Gebäude des DKG an der Escher Straße dringend generalsaniert werden muss. Aufgrund von Abplatzungen in den Fassadenplatten besteht dringender Handlungsbedarf hinsichtlich der Verkehrssicherheit. Zur Sicherung wurde ein Bauzaun um das Gebäude errichtet. Das Flachdach und die Fenster sind ebenfalls stark sanierungsbedürftig. Die eingebaute Technik, unter anderem die Bereiche Elektro- und Heizungsinstallationen, bedarf einer umfassenden Sanierung. Im Gebäude ist ein veraltetes Rohrnetz zur Wasserversorgung vorhanden. Hier wird es zunehmend schwieriger, die Anforderungen der Hygieneverordnung einzuhalten. Die Maßnahme wurde daher auch in das GU/TU-Maßnahmenpaket zur beschleunigten Umsetzung von Schulbauprojekten aufgenommen.

 

Ein Baubeginn kann mit dieser Befreiung noch im vierten Quartal dieses Jahres erfolgen, da die Planung von der Schmiedegasse übernommen werden kann. Damit kann die Sanierung des DKG an der Escher Straße wie geplant Ende 2020 beginnen.

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