Umweltschutzamt weist auf Rodungsverbot bis Ende September hin

Zu Schutz etlicher Tierarten ist es vom 1. März bis zum 30. September eines jeden Jahres verboten, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze zu fällen, abzuschneiden oder radikal zu kürzen. Dies sieht das Bundesnaturschutzgesetz vor. Erlaubt sind in dieser Zeit grundsätzlich nur schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses oder zur Gesunderhaltung der Pflanzen.

Einheimische Tiere und Pflanzen, wie beispielsweise Vögel, Eichhörnchen oder Schmetterlinge, nutzen vom Frühjahr bis zum Spätsommer Gehölze, um ihre Nester zu bauen oder sie benötigen die Blüten und Früchte von Pflanzen als Nahrung. Bäume, Hecken und Gebüsche bieten Vögeln, Insekten und kleinen Säugetieren Lebensraum und dienen ihnen als Fortpflanzungs- und Ruhestätten.

Sofern innerhalb der Brutschutzzeit aus akuten und zwingenden Gründen doch Gehölz beseitigt werden soll oder ein umfassender Rückschnitt erforderlich wird, muss dies vorher mit der Unteren Naturschutzbehörde besprochen werden. Nur in konkret nachvollziehbaren Einzelfällen kann die Naturschutzbehörde dann einer Ausnahme zustimmen.

Gartenbesitzer dürfen Bäume nur dann fällen oder zurückschneiden, wenn dadurch keine Vögel, Nester, andere besonders geschützte Arten oder Baumhöhlen betroffen sind. Generell müssen sich Hobbygärtner an die Baumschutzsatzung halten. Diese schützt Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 100 Zentimeter und mehrstämmige Bäume mit mindestens zwei Einzelstämmen mit einem Umfang von mehr als 50 Zentimetern. Dies gilt auch für alle baumförmig gewachsenen Sträucher, wie zum Beispiel den Weißdorn, wenn auch sie einen Mindestumfang von 100 Zentimetern in einer Höhe von einem Meter aufweisen.

Unabhängig vom Stammumfang fallen folgende Bäume nicht unter den Schutz der Satzung: Säulenpappeln, Koniferen wie zum Beispiel Fichten, Kiefern, Tannen, Lärchen oder Zedern. Die Eibe wiederum ist geschützt.

Weitere Informationen unter:

https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/umwelt-tiere/naturschutz-landschaftsschutz/

 

https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/satzungen/baumschutzsatzung_2002_01_17.pdf

 

 

 

 

 

 

 

Quelle: Stadt Köln, Bildrechte: Marcel Uckermann

 

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