Viele Arzneimittelsäfte müssen kühl gelagert werden – aber nicht alle. Wird ein Saft, der nicht in den Kühlschrank muss, dort aufbewahrt, kann sich die Beschaffenheit ändern. Das Saftpräparat wird zähflüssig und lässt sich nicht mehr genau dosieren. Daher sollte man nur Arzneimittel in den Kühlschrank stellen, deren Gebrauchsinformation das vorschreibt – oder wenn der Apotheker dazu geraten hat.

Ob ein Medikament kühl gelagert werden muss, steht in der Regel auf der Verpackung bzw. auf dem Beipackzettel

Viele Medikamente sind nur bei kühler Lagerung dauerhaft wirksam und gehören daher in den Kühlschrank. Werner Heuking, Pressesprecher der Apotheker in Nordrhein, erklärt, welche Mittel das sind und warum das Gemüsefach der beste Platz für sie ist.

„Ob ein Medikament kühl gelagert werden muss, steht in der Regel auf der Verpackung bzw. auf dem Beipackzettel. Im Beratungsgespräch weisen wir den Patienten ausdrücklich darauf hin“, erklärt Werner Heuking.
Der Hinweis „Im Kühlschrank lagern“ bedeutet, dass das Medikament konstant zwischen zwei bis acht Grad Celsius aufbewahrt werden sollte. „Idealerweise bewahrt man Medikamente, die in den Kühlschrank gehören, im Gemüsefach auf. „Hier herrscht die für Medikamente optimale Temperatur und es ist relativ gleichmäßig kühl“, erläutert Werner Heuking.
In der Ablage der Kühlschranktür sollten Arzneimittel keinesfalls gelagert werden, da dort durch das häufige Öffnen keine gleichmäßig kühle Temperatur herrscht.

Wenn Medikamente zu warm gelagert werden, können sie ihre Wirkung verlieren. Problematisch ist, dass der Patient das aber nicht unbedingt selbst bemerkt. „Die Arzneimitteltherapie kann nicht mehr anschlagen, wenn Medikamente zu warm gelagert wurden“, warnt Heuking.

Quelle:  Wort & Bild Verlag /Apotheken Umschau, Archivbild

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