Beschluss für Kerngebiet im Stadtteil Mülheim geht in die politische Beratung

Die Verwaltung bereitet aktuell für ein Kerngebiet im Stadtteil Mülheim den Erlass einer weiteren „Sozialen Erhaltungssatzung“ nach dem Baugesetzbuch vor. Der hierfür erforderliche Aufstellungsbeschluss wurde jetzt vom Amt für Statistik und Stadtentwicklung in die politische Beratung eingebracht. Eine Entscheidung ist für die Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 16. Juni 2020 vorgesehen. Bisher gibt es in Köln zwei Erhaltungssatzungen, eine für die Stegerwaldsiedlung im Stadtteil Mülheim und eine für das Severinsviertel in der Kölner Innenstadt.

Der nun unter der Bezeichnung „Mülheim Süd-West“ vorgesehene Aufstellungsbeschluss gilt im Wesentlichen für das Gebiet des historischen Kerns der ehemaligen selbständigen Stadt Mülheim. Auch die direkt angrenzenden Bereiche westlich von Clevischer Ring und Bergischer Ring sowie das historisch mehr bürgerlich geprägte Wohngebiet rund um den Mülheimer Stadtgarten sowie Gebiete nördlich der zentralen Verkehrsachse Frankfurter Straße gehören dazu.

Eine Soziale Erhaltungssatzung gibt der Stadt die Möglichkeit, Aufwertungsprozesse in Wohnquartieren sozial verträglicher und behutsamer steuern zu können. Dadurch sollen die Bewohnerinnen und Bewohner vor einer Verdrängung aus dem Viertel geschützt werden. Mit diesem städtebaulichen Instrument ist es unter anderem möglich, Einfluss zu nehmen auf die grundsätzliche Erhaltung des Wohnungsbestandes und der Wohnungsgrößen sowie auf die Nutzungen der Wohnungen als wesentliche städtebauliche Voraussetzungen zur Erhaltung der im Gebiet vorhandenen Haushalts- und Bewohnerstruktur. Mit dem Aufstellungsbeschluss der Sozialen Erhaltungssatzung besteht die Möglichkeit der vorläufigen Zurückstellung beziehungsweise vorläufigen Untersagung von Vorhaben wie Rückbau, Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen für einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten.

Die Soziale Erhaltungssatzung wird in einem mehrstufigen Verfahren umgesetzt. Der Aufstellungsbeschluss ist der erste Schritt. Er gibt Zeit, um eine vertiefte sozialräumliche Untersuchung des Gebiets durchzuführen. Die Ergebnisse der Untersuchung dienen als Entscheidungsgrundlage für die endgültige Festlegung und den späteren Erlass einer Sozialen Erhaltungssatzung durch den Rat der Stadt Köln.

 

 

 

 

 

 

 

 

Quelle: Stadt Köln, Bildrechte: KNJ/Martina Uckermann

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