Egal, ob das Fahrrad plötzlich verschwunden, die Autotür von einem großen Kratzer geziert oder die Handtasche gestohlen wurde – Geschädigte wissen häufig nicht, wie sie in derartigen Fällen eine Strafanzeige erstatten können. Generell ist es für Betroffene sinnvoll, die Beratung eines kompetenten Rechtsbeistandes, wie dem Anwalt für Strafrecht in Köln, in Anspruch zu nehmen. Wie die Erstattung einer Strafanzeige abläuft, erklärt der folgende Beitrag.

Straftat – Was ist das überhaupt?

Grundsätzlich kann die Erstattung einer Strafanzeige jede Person vornehmen, die Kenntnis über eine mögliche Straftat hat, unabhängig davon, ob sie selbst das Opfer oder lediglich Zeuge ist. Wird beispielsweise die Handtasche gestohlen, ist der Betroffene so zum Opfer einer Straftat geworden und sollte dementsprechend eine Strafanzeige erstatten. Doch auch, wenn die Straftat lediglich beobachtet wurde, ist es möglich, eine Anzeige zu stellen. Bei einer Straftat handelt es sich um eine Tat, die per Gesetz, beziehungsweise im Strafgesetzbuch, als verboten definiert wird und demnach mit einer Strafe belegt ist. Die Tat muss dabei rechtswidrig begangen worden sein. Das bedeutet, dass für sie keine gesetzlich geregelte Rechtfertigung besteht, wie beispielsweise Notwehr. Außerdem ist ein schuldhaftes Erfolgen der Tat notwendig – die Tat muss dem Täter somit vorgeworfen werden können. Laut der Kriminalstatistik der Polizei bestehen die Straftaten, die am häufigsten begangen werden, in Sachbeschädigung, Betrug und Diebstahl.

Unterschied zwischen Strafantrag und Strafanzeige

Eine Strafanzeige darf nicht mit einem Strafantrag verwechselt werden. Zwar können beide bei Amtsgericht, Polizei und Staatsanwaltschaft mündlich oder schriftlich vorgetragen werden, allerdings können Strafanträge, im Gegensatz zu Strafanzeigen, lediglich von dem Opfer der Tat gestellt werden. Daneben muss der Strafantrag innerhalb einer Frist von drei Monaten, nachdem die Tat begangen wurde, gestellt werden. Dieser Strafantrag kann auch zurückgenommen werden – bei einer Strafanzeige ist dies jedoch nicht der Fall. Einen Sachverhalt, über den die Staatsanwaltschaft in Form einer Anzeige Kenntnis erlangt, muss von dieser erforscht werden. Ob eine öffentliche Anklage erhoben wird, entscheidet danach ebenfalls die Staatsanwaltschaft. Somit wird deutlich, dass durch eine Strafanzeige ein Verfahren in Gang gebracht wird, dass dann kaum noch kontrolliert werden kann. Im Übrigen steht auch das Stellen einer Falschanzeige unter Strafe und stellt somit für sich eine Straftat dar.

Wie kann eine Strafanzeige erstattet werden?

Eine Strafanzeige kann sowohl beim Amtsgericht als auch bei der Staatsanwaltschaft und der Polizei gestellt werden. Die Betroffenen können diese schriftlich und auch mündlich abgeben. Einige Bundesländer ermöglichen es sogar, die Strafanzeige online zu stellen. Dies funktioniert über die Webseite der Polizei. Wird die Anzeige mündlich vorgetragen, wird durch die Polizei dabei ein entsprechendes Protokoll erstellt und diesem ein Aktenzeichen zugeordnet. Handelt es sich bei der Tat um einen Diebstahl, müssen die Betroffenen dieses Aktenzeichen in der Regel auch ihrer Versicherung mitteilen. In vielen Fällen weiß der Antragssteller nicht, wer der Täter ist – die Anzeige richtet sich dann „gegen Unbekannt“.

Die Strafanzeige wird im nächsten Schritt von dem Amtsgericht oder der Polizei an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Falls für eine Straftat ausreichend Verdachtsmomente bestehen, wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Im Zuge von diesem Verfahren wird unter Einbeziehung der Polizei untersucht, wie sich die Tat tatsächlich zugetragen hat. Ebenfalls wird die Fahndung nach dem Tatverdächtigen eingeleitet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Quelle: News Factory, Fotocredit: KNJ/Martina Uckermann

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