Stille Feiertage
Die Stadt Köln weist auf die besonderen Regelungen und Veranstaltungsverbote des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage im Land Nordrhein-Westfalen (Feiertagsgesetz) für die Tage vor Ostern hin.
Die Stadt Köln weist auf die besonderen Regelungen und Veranstaltungsverbote des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage im Land Nordrhein-Westfalen (Feiertagsgesetz) für die Tage vor Ostern hin.
Das Feiertagsgesetz Nordrhein-Westfalen sieht besondere Regelungen für die sogenannten „Stillen Feiertage“ vor. Am Gründonnerstag, 17. April 2025, sind ab 18 Uhr alle öffentlichen Tanzveranstaltungen verboten. Am Karfreitag, 18. April 2025, sind von 0 Uhr bis Karsamstag 6 Uhr keine…
Das Feiertagsgesetz Nordrhein-Westfalen sieht besondere Regelungen für die sogenannten „Stillen Feiertage“ vor. Am Gründonnerstag, 6. April 2023, sind ab 18 Uhr alle öffentlichen Tanzveranstaltungen verboten.
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