Es wurde geredet, gelacht, gegessen und getrunken. Es war ein entspannter Abend, der sich langsam dem Ende neigen könnte – wenn nur die Gäste nicht so ein Sitzfleisch hätten. Wer Gäste zu sich einlädt und irgendwann innerlich hofft, sie mögen sich verabschieden, unternimmt zur Umsetzung dieser Hoffnung zumeist mehr oder minder hilfreiche Aktionen. Mit versteckten Hinweisen wird der Versuch unternommen, die Gäste zum Gehen zu bewegen. Das reicht von Nonverbalem, wie zu später Stunde einen Kaffee anbieten – was früher ein eindeutiges Signal dafür war, dass danach die Veranstaltung als beendet betrachtet werden sollte -, alle Fenster aufreißen oder deutlichem Gähnen bis zu Sätzen wie: „Ach, müsste ich doch morgen nur nicht so früh aufstehen…“

 

Während sensible Gäste solche Signale verstehen und sich spätestens dann verabschieden, gibt es auch diejenigen, die trotzdem kein Ende finden. Viele Einladende ertragen dies, weil sie sich scheuen, direktere Aufforderungen wie: „Darf/kann ich euch/Ihnen zum Schluss noch ein Getränk anbieten?“ „Mögt ihr/mögen Sie zum Abschluss noch einen Kaffee?“ „So, jetzt noch einen letzten ‚Absacker‘ für heute. Was darf ich Ihnen/euch zum Schluss noch anbieten?“ auszusprechen. Obwohl solche klaren Formulierungen keinesfalls unhöflich sind, „leiden“ so manche lieber still vor sich hin.

 

Mit einer vorab in der Einladung bekannt gegebenen Schlusszeit kann dieser Qual von vornherein entgegengewirkt werden. Diese Praxis war bislang vorrangig bei Empfängen üblich, etwa am Vormittag, mit der Angabe: „… lade ich Sie ein zu einem Stehempfang am … von 11:00 bis 13:30 Uhr.“ Ähnliche Formulierungen eignen sich für jede Art von Veranstaltung, die Sie zeitlich begrenzen möchten, auch am Abend.

 

Beispiele:

 

– „Wir laden Sie herzlich zu einem Umtrunk mit kleinem Imbiss am … von 20:30 bis 23:30 Uhr ein.“

– „Ich lade Sie herzlich ein, am … ab 20:00 Uhr ins Gasthaus zur Post. Um 20:30 Uhr wollen wir mit dem Abendessen beginnen und ich freue mich, wenn Sie dann den weiteren Abend bis gegen Mitternacht mit mir verbringen können.“

– „Zu einem Grillabend im Garten laden wir Sie sehr herzlich ein am … von 18:00 bis 23:00 Uhr.“

– „Ich freue mich, wenn Sie am … zu einem Kaffeetrinken in kleiner Runde von 15:30 bis 18:00 Uhr mein Gast sein können.“

 

Quelle: Allgemeiner Deutscher Tanzlehrerverband – ADTV, Archivbild

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