Antragsstellung bei der Stadt per E-Mail, Post oder persönlich

Die NRW-Landesregierung stellt unbürokratische und schnelle Soforthilfe für von der Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 betroffene Bürger*innen, Unternehmen und Angehörige freier Berufe, Landwirte und Kommunen in Höhe von 200 Millionen Euro bereit. Betroffene Kölner Privatpersonen und Gewerbetreibende können Anträge ab sofort per E-Mail an soforthilfen@stadt-koeln.de, per Post (Stadt Köln, „Soforthilfe Unwetter“, 50605 Köln) oder persönlich bei jeder Dienststelle stellen. Die Stadtverwaltung bittet darum, die Anträge entweder per Brief oder per E-Mail zu stellen, aber nicht doppelt.

Die Auszahlung der Soforthilfe ist nach erfolgter Bewilligung per Überweisung oder frühestens ab Donnerstag in bar bei der Stadtkasse im Stadthaus Chorweiler, Athener Ring 4, 50765 Köln, möglich. Berechtigte Privatpersonen erhalten 1.500 Euro plus 500 Euro je weiteren Bewohner pro Haushalt. Maximal werden für Privathaushalte 3.500 Euro ausgezahlt. Betroffene Gewerbetreibende erhalten aus dem Landestopf pauschal 5.000 Euro.

Weitere Informationen und die Antragsformulare sind unter www.soforthilfe.koeln abrufbar.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Quelle: Stadt Köln, Fotocredit: KNJ/Martina Uckermann

 

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