Tierschutzbund: Stachelhalsbänder für Polizeihunde sind und waren Tierquälerei

Niedersachsen beantragt im Bundesrat Ausnahmeregelung – Verbandspräsident Schröder ruft Länder zur Ablehnung auf

Im Streit um den Einsatz von Stachelhalsbändern und anderen schmerzhaften Mitteln bei Polizeihunden hat der Deutsche Tierschutzbund die Bundesländer aufgerufen, sich an geltendes Recht zu halten. Verbandpräsident Thomas Schröder sagte der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ): „Es war und ist verboten, Hunden Schmerzen zuzufügen oder sie zu würgen. Das galt und gilt auch für Polizeihunde.“ Schröder forderte die Bundesländer auf, einen entsprechenden Antrag Niedersachsens im Bundesrat zurückzuweisen, der den Einsatz von Stachelhalsbändern bei Polizeihunden weiter erlauben will. „Es ist unglaublich, dass Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius verbotene Tierquälerei ausgerechnet bei der Polizei legitimieren will. Wer diesem Antrag zustimmt, duldet Tierqual“, sagte Schröder.

Hintergrund des Antrags ist die kürzlich in Kraft getretene Novelle der Tierschutz-Hundeverordnung, die den Einsatz von Stachelhalsbändern bei Hunden explizit verbietet. Niedersachsen will nun über den Bundesrat eine Ausnahme für Polizeihunde ins Tierschutzgesetz aufnehmen lassen. Argumentiert wird damit, dass nur über das entsprechende Halsband der Hund in Ausnahmesituationen dazu gebracht werden kann, seinen Biss zu lösen.

Tierschutzbund-Präsident Schröder sagte, diese Ausbildungsmethode sei vollkommen überholt. Er verwies darauf, dass einige Bundesländer in der Ausbildung der Hunde schon lange darauf verzichteten. Das Innenministerium in Nordrhein-Westfalen teilte der „NOZ“ mit: „Die Polizei NRW verzichtet bei der zentralen Fortbildung bereits seit mehreren Jahren erfolgreich auf den Einsatz von Stachelhalsbändern.“ Auch Bremens Innensenator Ulrich Mäurer hatte sich dagegen ausgesprochen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung, Archivbild/Pixabay

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