Zur aktuellen Lage: Mit Stand gestern, Donnerstag, 1. Oktober 2020, 15 Uhr, gibt es auf dem Gebiet der Stadt Köln den insgesamt 5057. (Vortag LZG: 4.984) bestätigten Corona-Virus-Fall. Die Inzidenzzahl liegt in Köln aktuell bei 36,4.

64 Personen befinden sich derzeit im Krankenhaus in stationärer Quarantäne, davon 19 auf der Intensivstation. Dem Gesundheitsamt wurde eine weitere verstorbene Person, die positiv auf das Corona-Virus getestet wurde, gemeldet. Dabei handelt es sich um einen 64-jährigen Kölner mit diversen Vorerkrankungen. Bislang sind damit 121 Kölner Bürgerinnen und Bürger, die positiv auf Covid-19 getestet wurden, gestorben. Aktuell sind 484 Kölnerinnen und Kölner am Corona-Virus erkrankt.

Aufgrund einer 7-Tages-Inzidenz von über 35 hat sich die Stadt Köln heute mit dem Landeszentrum Gesundheit und der Bezirksregierung auf folgende Maßnahmen verständigt, die ab sofort in Kraft treten:

  • Veranstaltungen mit vornehmlich geselligem Charakter aus herausragenden privaten Anlässen wie zum Beispiel Hochzeiten, Taufen, Geburtstage, Abschlussfeiern und Jubiläen dürfen nur mit maximal 50 Personen stattfinden.
  • Bundesweite Teamsport-Veranstaltungen müssen ohne Zuschauer stattfinden, wenn am Tag vor der geplanten Veranstaltung die 7-Tagesinzidenzzahl 35 überschritten wurde.
  • Alle Veranstaltungen auf der Grundlage von Hygiene- und Infektionsschutzkonzepten gemäß § 2b CoronaSchVO sind auf maximal 1000 Personen zu beschränken
  • Die Stadt appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, ein Zusammentreffen von mehr als 25 Personen im privaten Raum zu vermeiden.
  • Außerdem empfiehlt die Stadt Köln weiterhin das generelle Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum und in weiterführenden Schulen.

Weitere Informationen für private Veranstaltungen sind unter https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/gesundheit/infektionsschutz/corona-virus/corona-anmeldung-von-veranstaltungen abrufbar. Neue Coronaschutz-Verordnung: Anmeldepflicht von Veranstaltungen


Unabhängig von der Inzidenzzahl gilt seit dem 1. Oktober eine Anmeldepflicht für private Feiern. Private Feierlichkeiten aus herausragendem Anlass (zum Beispiel Hochzeitsfeiern) außerhalb des eigenen privaten Bereichs müssen – wenn mindestens 50 Teilnehmende erwartet werden – mindestens drei Werktage vorher beim Ordnungsamt angemeldet werden. Darüber hinaus muss eine für die Feier verantwortliche Person benannt werden. Für die Veranstaltung muss eine Gästeliste geführt und während der Veranstaltung aktualisiert werden. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass das Ordnungsamt kein Genehmigungsverfahren durchführt, sondern lediglich die Anmeldung erfolgt.

Unverändert gilt, dass solche Feierlichkeiten auf höchstens 150 Teilnehmende begrenzt sind. Für Feste Anfang Oktober gilt bezüglich der Anmeldefrist der Vertrauensschutz. Die Veranstalter sind allerdings aufgefordert, die Veranstaltungen schnellstmöglich nachzumelden. Unverändert gilt, dass solche Feierlichkeiten auf höchstens 150 Teilnehmende begrenzt sind.

Zudem werden in der Verordnung die Vereinbarungen des Bund-Länder-Beschlusses vom 29. September 2020 bei den Teilnehmerobergrenzen umgesetzt. Das heißt: Ab einer 7-Tages-Inzidenz von 35 sind Feiern im öffentlichen Raum nur noch bis 50 Teilnehmern gestattet. Bei einer Inzidenz von 50 sinkt diese Zahl auf 25. Ausnahmen von diesen Teilnehmerobergrenzen können im Einzelfall bei besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzepten zugelassen werden.

Anmeldungen zu Feiern und Veranstaltungen

Anzeigen einer privaten Feier und diesbezügliche Rückfragen können gerichtet werden an: E-Mail: 53-Eventanmeldung@Stadt-Koeln.de

Anfragen und Konzepte (§ 2b Coronaschutz-Verordnung) für alle anderen Veranstaltungen an: E-Mail: 53-Veranstaltungsanmeldung@Stadt-Koeln.de

Weitere Informationen unter: https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/gesundheit/infektionsschutz/corona-virus/corona-anmeldung-von-veranstaltungen

Testangebot am Flughafen auch für Rückkehrende aus Nicht-Risikogebieten 

Für Reiserückkehrende aus Nicht-Risikogebieten gibt es seit Inkrafttreten der neuen Corona-Testverordnung keine kostenlose Testmöglichkeit mehr. Sie können sich jedoch kostenpflichtig testen lassen: in den Praxen der niedergelassenen Ärzte, mit Überweisung des Hausarztes direkt in den Laboren und in den Infektionsschutzzentren, die die Stadt Köln am Flughafen Köln/Bonn und am Hauptbahnhof betreibt.

Eine Quarantänepflicht und Testpflicht gilt für einreisende Personen, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten 14 Tagen vor der Einreise in einem vom Robert Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebiet aufgehalten habenhttps://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html.

Sie haben Anspruch auf einen kostenlosen Test und können diesen innerhalb von zehn Tagen nach der Einreise machen lassen: in den Praxen der niedergelassenen Ärzte, mit Überweisung des Hausarztes direkt in den Laboren und in den städtischen Infektionsschutzzentren am Flughafen Köln/Bonn, am Hauptbahnhof und im Gesundheitsamt am Neumarkt.

Die Quarantänepflicht und Testpflicht gilt auch für Kinder. Bei Säuglingen empfiehlt das Gesundheitsamt eine Testung beim Kinderarzt. Rückkehrer können sich auch bereits vor Rückreise nach Deutschland im Ausland testen lassen, frühestens 48 Stunden vor Ankunft in Deutschland.

Erst wenn ein negatives Testergebnis vorliegt, darf die für die Dauer von 14 Tagen vorgeschriebene häusliche Quarantäne vorzeitig beendet werden. 

Das städtische Testzentrum am Flughafen Köln/Bonn ist täglich rund um die Uhr geöffnet, das städtische Testzentrum am Hauptbahnhof täglich von 7 bis 23 Uhr und das Infektionsschutzzentrum im Gesundheitsamt am Neumarkt (Zugang nur für Rückkehrende aus Risikogebieten und Angehörige kritischer Infrastrukturen) von Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr. Nähere Informationen sind unter www.corona.koeln unter dem Stichwort „Ein- und Rückreise aus dem Ausland“ abrufbar.

Gesundheitsamt empfiehlt regelmäßiges Lüften bei weit geöffnetem Fenster 

Angesichts der kühleren Witterung wird sich das gesellschaftliche Leben in den kommenden Wochen wieder vermehrt in Innenräume verlagern. Das Gesundheitsamt rät, Innenräume über weit geöffnete Fenster regelmäßig für mindestens 15 Minuten zu lüften, um potenziell virushaltige Aerosole aus Innenräumen zu entfernen.

Alle wichtigen Informationen und tagesaktuelle Zahlen sind im Internet abrufbar 

Unter www.corona.koeln hat die Stadt Köln die wichtigsten Informationen zum Corona-Virus zusammengestellt und verlinkt auf weitere Informationsseiten. Dort werden täglich, auch am Wochenende, aktuelle Zahlen zu Indexfällen, Verstorbenen und aus der Quarantäne Entlassenen sowie Patienten im Krankenhaus veröffentlicht. Das Bürgertelefon der Stadt Köln beantwortet allgemeine Fragen zum Thema Corona-Virus unter der Service-Rufnummer 0221 / 221-33500. Es ist montags bis freitags von 7 bis 18 Uhr erreichbar.

Coronaschutz-Verordnung ab 1. Oktober

Aktuelle Informationen zur Coronaschutz-Verordnung ab 1. Oktober 2020 sind auf den Seiten des Landes NRW abrufbar unter https://www.mags.nrw/coronavirus

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Quelle: Stadt Köln, Bildrechte: KNJ/Martina Uckermann

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert