Fällt die Wohnungstür aus Versehen zu oder kann nicht geöffnet werden, weil der Schlüssel sich einfach nicht finden lässt, ist dies für Wohnungseigentümer und Mieter überaus ärgerlich. Die Not ist besonders groß, wenn sich der Vorfall an einem Feiertag oder in der Nacht ereignet.

Diejenigen, die keinen Schlüssel bei Freunden oder Nachbarn hinterlegt haben, müssen sich in dieser Situation an einen Schlüsseldienst wenden, zum Beispiel den kompetenten Schlüsselnotdienst Lindenthal.

Allerdings stellen sich viele Verbraucher die Frage, welche Preise für eine Türöffnung eigentlich gerechtfertigt sind. In der Branche der Schlüsseldienste finden sich nämlich viele schwarze Schafe, die für eine einfache Öffnung der Tür bis zu 1.000 Euro berechnen. Davor sollte man sich natürlich schützen können.

Der Preis für die Türöffnung

Welchen Betrag der Schlüsseldienst für seine Dienstleistung verlangen darf, hängt zuerst davon ab, ob im Vorfeld ein Festpreis vereinbart wurde – an diesen müssen sich die Schlüsseldienste halten.

Maximal sollte der Preis für die Türöffnung 120 Euro betragen. Die Verbraucherzentralen sprechen den Hinweis aus, dass, abhängig von der Tageszeit, Preise zwischen 70 und 120 Euro der Norm entsprechen. Diese dienen also als hilfreiche Orientierung.

Überhöhte Rechnungen und Sittenwidrigkeit

Wurde im Rahmen der Beauftragung kein Festpreis mit dem Schlüsseldienst vereinbart, muss die übliche Vergütung gezahlt werden. Deren Höhe richtet sich nach unterschiedlichen Kriterien. Beispielsweise fällt der Preis generell höher aus, wenn ein Ausbau des Schlosses notwendig war oder ein Notdienst aufgrund der Uhrzeit ausrücken musste.

Natürlich bedeutet dies nicht, dass die Schlüsseldienste grenzenlos hohe Preise verlangen dürfen. Gehen die Dienstleister zu dreist vor, könnten sie nach dem Paragrafen 138 BGB die Sittenwidrigkeit überschreiten. Dies ist besonders dann der Fall, wenn zwischen Leistung und Gegenleistung ein erhebliches Missverhältnis herrscht. Ist der Preis doppelt so hoch, wie die angemessene Vergütung vorgibt, ist dies beispielsweise der Fall. Die Sittenwidrigkeit kann sich darüber hinaus auch dadurch ergeben, dass der Schlüsseldienst einen erheblichen Druck auf den Kunden ausübt, zum Beispiel, indem mit dem Wiedereinbau des alten Schlosses gedroht wird.

Seriösen Schlüsseldienst finden

Empfehlenswert ist es für Verbraucher, nach einem lokalen, seriösen Schlüsseldienst zu suchen, der mit seiner Preisgestaltung transparent umgeht, bevor die Notsituation überhaupt eintritt. Bei der Recherche ist darauf zu achten, nicht auf Betrüger mit gefälschten Angeboten hereinzufallen. Diese vermitteln im ersten Moment den Eindruck, ortsansässig zu sein – jedoch handelt es sich lediglich um ein lokal ansässiges Callcenter, welches die Anfrage zu einem Anbieter vermittelt, der sich wesentlich weiter weg befindet. In den AGB des Schlüsseldienstes sollte im Übrigen nicht formuliert werden, dass die Rechnung vor Ort in bar gezahlt werden muss, sondern die Zahlung nach Rechnungsausstellung erfolgt.

Ist der Schlüsseldienst vor Ort und verlangt nach seiner Arbeit eine Barzahlung, sollten Verbraucher stets nur eine angemessene Summe zahlen und sich eine Quittung über ihre Zahlung aushändigen lassen. Möchte der Schlüsseldienst keine Quittung herausgeben, ist die Zahlung zu verweigern. Verhält sich der Mitarbeiter zu fordernd und drohend, besteht die richtige Lösung darin, die Polizei zu kontaktieren. Dies gilt ebenfalls, wenn der Monteur droht, die Wohnungstür wieder zu verschließen, falls der geforderte Betrag nicht bezahlt wird.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Quelle: news factory, Archivbild/Pexel

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